Welche Rechtsform für Ihr Unternehmen in Luxemburg?
Drei kurze Fragerunden. Sie erhalten die am besten geeignete Rechtsform, die Alternativen und den genauen Grund, warum die anderen ausgeschlossen sind.
Die angewandten Regeln
Die Ausschlüsse beruhen auf dem geänderten Gesetz vom 10. August 1915 und auf Guichet.lu. Die Präferenzen spiegeln die gängige Praxis wider.
- SARL-S: ausschließlich natürliche Personen als Gesellschafter, nur eine SARL-S pro Person, Kapital von 1 € bis 12.000 €, Gesellschaftszweck auf Tätigkeiten mit Niederlassungsgenehmigung beschränkt, ohne Notar.
- SARL (GmbH): Stammkapital von 12.000 €, 1 bis 100 Gesellschafter, natürliche Personen oder Gesellschaften, notarielle Urkunde, Übertragung an Dritte zustimmungspflichtig.
- SA (AG): Gesellschaftskapital von 30.000 €, davon ein Viertel eingezahlt, Alleinaktionär möglich, Verwaltungsrat oder einziges Verwaltungsratsmitglied, notarielle Urkunde.
- Einzelunternehmen: keine Gesellschaft und kein Kapital, unbeschränkte Haftung mit dem Privatvermögen, Niederlassungsgenehmigung und Eintragung im Handelsregister (RCS).
Häufige Fragen
Sind SOPARFI und SPF Rechtsformen?
Nein. Es sind Regime. Eine SPF nimmt die Form einer SARL (GmbH), einer SA (AG), einer SCA oder einer wie eine SA organisierten Genossenschaft an. Ihre Wahl erfordert eine vorherige Prüfung.
Kann eine Gesellschaft Gesellschafterin einer SARL-S sein?
Nein. Die SARL-S ist natürlichen Personen vorbehalten. Ist eine Gesellschaft beteiligt, ist eine SARL (GmbH) oder eine SA (AG) erforderlich.
Gilt dieses Ergebnis als Rechtsberatung?
Nein. Es ist eine Orientierung auf Grundlage Ihrer Antworten. Die endgültige Rechtsform ist vor der Ausarbeitung der Satzung mit einem Fachmann abzustimmen.