Restaurant oder Café eröffnen: die HORECA-Genehmigung
Veröffentlicht am 10. Oktober 2026 · Aktualisiert am 10. Oktober 2026
Kurz gesagt
Die Gaststättengenehmigung in Luxemburg ist eine Niederlassungsgenehmigung für HORECA, die über eine bereits gehaltene Genehmigung oder die HoReCa-Zugangsprüfung des House of Training erlangt wird. Sie gilt auch für ein Café oder eine Diskothek. Für den Alkoholausschank ist zusätzlich eine Schankkonzession (cabaretage) der Zoll- und Verbrauchsteuerverwaltung nötig.
Tätigkeiten und Bedingungen
| Tätigkeit | Erforderliche Qualifikation | Behörde | Quelle |
|---|---|---|---|
| Café, restaurant, bar | Previous permit or HoReCa access exam (House of Training). Liquor licence for alcohol. | Ministère de l’Économie et douanes (cabaretage) | Guichet.lu |
| Tourist accommodation (from 90 nights a year) | Previous permit or HoReCa exam; fast-track training within 6 months. | Ministère de l’Économie | Guichet.lu |
Zusammenfassung der Guichet.lu-Seiten, geprüft am 10. Oktober 2026. Im Zweifel entscheidet die zuständige Abteilung: +352 247 74 700.
Die Schritte
- HoReCa-Zugangsprüfung bestehen, außer bei bereits gehaltener Genehmigung.
- Niederlassungsgenehmigung für das betriebene Lokal erhalten.
- Schankkonzession beantragen, wenn Sie Alkohol ausschenken.
- Für Beherbergung ab 90 Übernachtungen pro Jahr: Genehmigung, mit beschleunigter Ausbildung innerhalb von 6 Monaten möglich.
Für die Schankkonzession muss ein Staatsangehöriger außerhalb der Europäischen Union 5 Jahre Wohnsitz in Luxemburg nachweisen.
Nächster Schritt