Angebot des Monats: Ihre Website mit 5 Seiten gratisBedingungen ansehen

Restaurant oder Café eröffnen: die HORECA-Genehmigung

Veröffentlicht am 10. Oktober 2026 · Aktualisiert am 10. Oktober 2026

Kurz gesagt

Die Gaststättengenehmigung in Luxemburg ist eine Niederlassungsgenehmigung für HORECA, die über eine bereits gehaltene Genehmigung oder die HoReCa-Zugangsprüfung des House of Training erlangt wird. Sie gilt auch für ein Café oder eine Diskothek. Für den Alkoholausschank ist zusätzlich eine Schankkonzession (cabaretage) der Zoll- und Verbrauchsteuerverwaltung nötig.

Tätigkeiten und Bedingungen

TätigkeitErforderliche QualifikationBehördeQuelle
Café, restaurant, barPrevious permit or HoReCa access exam (House of Training). Liquor licence for alcohol.Ministère de l’Économie et douanes (cabaretage)Guichet.lu
Tourist accommodation (from 90 nights a year)Previous permit or HoReCa exam; fast-track training within 6 months.Ministère de l’ÉconomieGuichet.lu

Zusammenfassung der Guichet.lu-Seiten, geprüft am 10. Oktober 2026. Im Zweifel entscheidet die zuständige Abteilung: +352 247 74 700.

Die Schritte

  • HoReCa-Zugangsprüfung bestehen, außer bei bereits gehaltener Genehmigung.
  • Niederlassungsgenehmigung für das betriebene Lokal erhalten.
  • Schankkonzession beantragen, wenn Sie Alkohol ausschenken.
  • Für Beherbergung ab 90 Übernachtungen pro Jahr: Genehmigung, mit beschleunigter Ausbildung innerhalb von 6 Monaten möglich.

Für die Schankkonzession muss ein Staatsangehöriger außerhalb der Europäischen Union 5 Jahre Wohnsitz in Luxemburg nachweisen.

Starten