Gesellschaftssitz innerhalb Luxemburgs verlegen
Veröffentlicht am 10. Oktober 2026 · Aktualisiert am 10. Oktober 2026
Kurz gesagt
Eine Sitzverlegung in Luxemburg ist die Änderung der Sitzadresse im Land. Die Geschäftsführung beschließt sie, wenn die Satzung dies erlaubt; sonst ändert eine Versammlung die Satzung vor dem Notar. Die Hinterlegung im RCS erfolgt binnen eines Monats, danach werden AED, CCSS, Bank und Wirtschaftsministerium informiert, falls die genehmigte Niederlassung umzieht.
Die Schritte
- 1
Satzung prüfen
Wer die Verlegung beschließen darf und ob ein Notar nötig ist.
businessregistration.lu - 2
Beschluss
Beschluss der Geschäftsführung oder außerordentliche Versammlung.
Geschäftsführung oder Gesellschafter - 3
Neue Adresse
Mietvertrag oder Domizilierungsvertrag.
Gesellschaft - 4
RCS und Behörden
Hinterlegung beim LBR, Information von AED, CCSS, Bank und Ministerium.
LBR
Nächster Schritt
Ihren Sitz verlegen
Häufige Fragen
Braucht man für die Sitzverlegung einen Notar?
Nicht, wenn die Satzung die Geschäftsführung ermächtigt, den Sitz innerhalb Luxemburgs zu verlegen: Dann genügt ein Beschluss der Geschäftsführung. Sonst wird die Satzungsänderung in einer außerordentlichen Versammlung notariell beurkundet. Prüfen Sie daher zuerst die Satzung und hinterlegen Sie die Änderung binnen eines Monats im RCS.
Folgt die Niederlassungsgenehmigung dem Gesellschaftssitz?
Die Genehmigung ist an die Niederlassung gebunden. Ändert sich der Ort der Tätigkeit, muss das Wirtschaftsministerium informiert werden. Zur Sitzverlegung gehört außerdem die Information von AED, CCSS und Bank, zusätzlich zur Hinterlegung im RCS binnen eines Monats. Berücksichtigen Sie diese Schritte vor dem Umzug.