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F&E Förderung: Beihilfen für Forschung und Innovation

Veröffentlicht am 10. Oktober 2026 · Aktualisiert am 10. Oktober 2026

Kurz gesagt

Die F&E Förderung in Luxemburg ist eine Kofinanzierung des Wirtschaftsministeriums nach dem Gesetz vom 6. Juni 2025, das das Gesetz von 2017 ersetzt. Sie deckt industrielle Forschung (bis zu 60 % für kleine Unternehmen), experimentelle Entwicklung (bis zu 40 %), Machbarkeitsstudien, Prozessinnovation und Innovationsberatung. Der Antrag kommt vor Projektbeginn.

Grundsätze nach Unternehmensgröße

ProjektartKleinMittelGroß
Industrielle Forschung60 %50 %40 %
Experimentelle Entwicklung40 %30 %20 %
Technische Machbarkeitsstudie70 %60 %50 %
Prozess- oder Organisationsinnovation25 % (50 % in der Kreislaufwirtschaft)25 %15 %, in Zusammenarbeit mit KMU
Innovationsberatung und -unterstützung (KMU)Bis zu 100 %Bis zu 100 %Nein

Für Kooperationen gibt es Aufschläge. Mindestbetrag der Beihilfe: 1.000 € für ein KMU, 100.000 € für ein Großunternehmen.

Wichtige Hinweise

  • Den Antrag vor jeder verbindlichen Verpflichtung stellen.
  • Eine Gesellschaft, die jünger als 3 Jahre ist, legt einen Businessplan mit Liquiditätsplanung für 3 Jahre bei.
  • Beihilfen über 100.000 € werden auf der europäischen Transparenzseite veröffentlicht.
  • Luxinnovation kann die Zusammenstellung der Unterlagen kostenlos begleiten.

Häufige Fragen

Kann man F&E Förderung beantragen, wenn das Projekt schon begonnen hat?

Nein. Die Arbeiten dürfen vor dem Antrag weder begonnen haben noch Gegenstand einer verbindlichen Verpflichtung sein. Der Antrag muss also vor Vertragsunterzeichnung oder Bestellung eingereicht werden. Eine Gesellschaft unter 3 Jahren legt zusätzlich einen Businessplan mit Liquiditätsplanung für 3 Jahre bei.

Wer hilft bei einem Antrag auf F&E- und Innovationsbeihilfen?

Luxinnovation begleitet Unternehmen kostenlos bei der Vorbereitung ihrer FEI-Anträge zur F&E Förderung. Die Unterstützung betrifft die Zusammenstellung der Unterlagen, die vor jeder verbindlichen Verpflichtung eingereicht werden müssen. Das Wirtschaftsministerium bleibt die Behörde, die Projekte nach dem Gesetz vom 6. Juni 2025 kofinanziert.

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