Unterlagen für die Firmengründung in Luxemburg: was Sie brauchen
Veröffentlicht am 10. Oktober 2026 · Aktualisiert am 10. Oktober 2026
Kurz gesagt
Die Unterlagen für die Firmengründung in Luxemburg umfassen für jeden Gesellschafter und Geschäftsführer ein Ausweis und ein Wohnsitznachweis; für den Geschäftsführer ein Strafregisterauszug und oft eine Bescheinigung über fehlenden Konkurs; ferner ein Adressnachweis für den Gesellschaftssitz und, bei GmbH oder Aktiengesellschaft, die Sperrbescheinigung für das Kapital.
Die Liste je Person und Schritt
| Dokument | Wer | Für welchen Schritt |
|---|---|---|
| Reisepass oder Personalausweis | Gesellschafter, Geschäftsführer, wirtschaftlich Berechtigte | Bank, Notar, RBE |
| Aktueller Wohnsitznachweis | Gesellschafter, Geschäftsführer | Bank |
| Strafregisterauszug | Geschäftsführer | Niederlassungsgenehmigung |
| Bescheinigung über fehlenden Konkurs | Im Ausland ansässiger Geschäftsführer | Niederlassungsgenehmigung |
| Diplome oder Nachweise der Berufserfahrung | Geschäftsführer | Genehmigung, reglementierte Tätigkeiten |
| Mietvertrag oder Domizilierungsvertrag | Gesellschaft | RCS, Genehmigung |
| Bescheinigung über die Einzahlung des Kapitals, falls bei Gründung eingezahlt | Bank | Notar (GmbH, Aktiengesellschaft) |
| Satzung und Dokumente der beteiligten Gesellschaft | Gesellschafter als juristische Person | Bank, Notar, RBE |
Ausländische Dokumente
Ein im Ausland ausgestelltes Dokument muss oft mit einer Apostille versehen und, falls es nicht auf Französisch, Deutsch oder Englisch verfasst ist, von einem vereidigten Übersetzer übersetzt werden. Siehe ausländische Dokumente.
Nächster Schritt
Ihre persönliche Liste erhalten
Je nach Rechtsform, Wohnsitz und Tätigkeit.
Häufige Fragen
Welchen Strafregisterauszug braucht man für die Firmengründung in Luxemburg?
Die Verwaltung verlangt in der Regel einen Strafregisterauszug, der nicht älter als drei Monate ist. Er wird vom Geschäftsführer für die Niederlassungsgenehmigung gefordert; beantragen Sie ihn daher möglichst kurz vor Einreichung der Akte, damit er bei Prüfung der Akte noch gültig ist. Für Nichtansässige kommen Auszüge aus dem Wohnsitzland hinzu.
Sind beglaubigte Kopien für die Firmengründung nötig?
Das hängt vom Ansprechpartner ab: Bank und Notar können beglaubigte Kopien verlangen. Wir teilen Ihnen für jedes Dokument das erwartete Format mit, damit Sie nichts doppelt besorgen müssen. Ausländische Dokumente erfordern häufig zusätzlich eine Apostille und eine beglaubigte Übersetzung.