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Unterlagen für die Firmengründung in Luxemburg: was Sie brauchen

Veröffentlicht am 10. Oktober 2026 · Aktualisiert am 10. Oktober 2026

Kurz gesagt

Die Unterlagen für die Firmengründung in Luxemburg umfassen für jeden Gesellschafter und Geschäftsführer ein Ausweis und ein Wohnsitznachweis; für den Geschäftsführer ein Strafregisterauszug und oft eine Bescheinigung über fehlenden Konkurs; ferner ein Adressnachweis für den Gesellschaftssitz und, bei GmbH oder Aktiengesellschaft, die Sperrbescheinigung für das Kapital.

Die Liste je Person und Schritt

DokumentWerFür welchen Schritt
Reisepass oder PersonalausweisGesellschafter, Geschäftsführer, wirtschaftlich BerechtigteBank, Notar, RBE
Aktueller WohnsitznachweisGesellschafter, GeschäftsführerBank
StrafregisterauszugGeschäftsführerNiederlassungsgenehmigung
Bescheinigung über fehlenden KonkursIm Ausland ansässiger GeschäftsführerNiederlassungsgenehmigung
Diplome oder Nachweise der BerufserfahrungGeschäftsführerGenehmigung, reglementierte Tätigkeiten
Mietvertrag oder DomizilierungsvertragGesellschaftRCS, Genehmigung
Bescheinigung über die Einzahlung des Kapitals, falls bei Gründung eingezahltBankNotar (GmbH, Aktiengesellschaft)
Satzung und Dokumente der beteiligten GesellschaftGesellschafter als juristische PersonBank, Notar, RBE

Ausländische Dokumente

Ein im Ausland ausgestelltes Dokument muss oft mit einer Apostille versehen und, falls es nicht auf Französisch, Deutsch oder Englisch verfasst ist, von einem vereidigten Übersetzer übersetzt werden. Siehe ausländische Dokumente.

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Je nach Rechtsform, Wohnsitz und Tätigkeit.

Häufige Fragen

Welchen Strafregisterauszug braucht man für die Firmengründung in Luxemburg?

Die Verwaltung verlangt in der Regel einen Strafregisterauszug, der nicht älter als drei Monate ist. Er wird vom Geschäftsführer für die Niederlassungsgenehmigung gefordert; beantragen Sie ihn daher möglichst kurz vor Einreichung der Akte, damit er bei Prüfung der Akte noch gültig ist. Für Nichtansässige kommen Auszüge aus dem Wohnsitzland hinzu.

Sind beglaubigte Kopien für die Firmengründung nötig?

Das hängt vom Ansprechpartner ab: Bank und Notar können beglaubigte Kopien verlangen. Wir teilen Ihnen für jedes Dokument das erwartete Format mit, damit Sie nichts doppelt besorgen müssen. Ausländische Dokumente erfordern häufig zusätzlich eine Apostille und eine beglaubigte Übersetzung.

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