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Nachweis der Mittelherkunft für das Kapital einer Gesellschaft

Veröffentlicht am 10. Oktober 2026 · Aktualisiert am 10. Oktober 2026

Kurz gesagt

Der Nachweis der Mittelherkunft erklärt, woher das Geld stammt, das in das Kapital einer Gesellschaft eingezahlt wird, und belegt es mit Unterlagen: Kontoauszüge, Gehaltsabrechnungen, Abtretungsvertrag, Erbschaftserklärung. In Luxemburg verlangen ihn die Bank bei der Kontoeröffnung und der Notar bei der Beurkundung im Rahmen ihrer Pflichten zur Geldwäschebekämpfung.

Definition

Die Mittelherkunft ist die genaue Herkunft der Beträge, die für ein bestimmtes Geschäft verwendet werden, hier die Einlage in das Kapital. Sie ist zu unterscheiden von der Herkunft des Vermögens, die erklärt, wie das gesamte Vermögen einer Person entstanden ist.

Vorlage zum Herunterladen

Word-Format zum Ausfüllen. Vorbereitendes Dokument, kein amtliches Formular und keine Urkunde.

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Das Wichtigste

Wer füllt ihn aus
Jede Person und jede Gesellschaft, die Mittel in das Kapital einbringt
Wer verlangt ihn
Bank, Notar, Domizilierungsstelle, Treuhandgesellschaft
Wann
Vor der Kontoeröffnung und der Einzahlung des Kapitals
Aufgeschobene Einzahlung
SARL und SARL-S: Bareinlagen bis zum Mindestkapital sind seit dem 2. Juni 2026 innerhalb von 12 Monaten einzahlbar

So dokumentieren Sie die Mittelherkunft

  1. 1

    Betrag und Einbringender

    Geben Sie den eingebrachten Betrag, die Währung und die Identität des Einbringenden an, natürliche Person oder Gesellschaft.

    Der Einbringende
  2. 2

    Herkunft

    Nennen Sie die Quelle: Ersparnisse aus Erwerbseinkommen, Verkauf eines Vermögenswerts oder von Anteilen, Erbschaft, Schenkung, Darlehen, Dividenden.

    Der Einbringende
  3. 3

    Geldfluss

    Zeichnen Sie den Weg des Geldes nach, von seinem Ursprung bis zu dem Konto, das die Überweisung auf das Konto der Gesellschaft ausführt.

    Der Einbringende
  4. 4

    Belege

    Fügen Sie die Unterlagen bei, die jedes Glied der Kette belegen: Vertrag, Kontoauszüge, Bescheinigung, Steuerbescheid.

    Der Einbringende
  5. 5

    Unterschrift

    Datieren und unterzeichnen Sie die Erklärung. Der Einbringende steht damit für die Richtigkeit der Angaben ein.

    Der Einbringende

Die häufigsten Fehler

  • Überweisung vom Konto eines Dritten: Stammt das Geld von einem Angehörigen oder einer anderen Gesellschaft, müssen dieser Dritte und der Grund der Übertragung erklärt werden.
  • Bareinzahlung: Sie ist schwer zu belegen und führt fast immer zu zusätzlichen Rückfragen.
  • Unterbrochene Kette: Eine nicht erklärte Zwischenüberweisung zwischen zwei Konten reicht aus, um die Akte zu blockieren.
  • Alte oder unvollständige Unterlagen: Gekürzte oder unleserliche Kontoauszüge erlauben es nicht, die Beträge nachzuverfolgen.

Ein vorbereitendes Dokument

Diese Vorlage ist kein amtliches Formular. Bank und Notar verwenden eigene Formulare und entscheiden nach ihrer Risikoanalyse, welche Unterlagen sie verlangen. Wer die Erklärung vorab vorbereitet, kann beiden schnell und einheitlich antworten.

Die Kontoeröffnung Ihrer Gesellschaft absichern

Wir prüfen Ihre Erklärung und Ihre Belege vor dem Bankgespräch, damit unnötige Rückfragen entfallen.

Häufige Fragen

Warum verlangt die Bank den Nachweis der Mittelherkunft für das Kapital?

Die Loi du 12 novembre 2004 verpflichtet Banken zu Sorgfaltsmaßnahmen gegenüber ihren Kunden, die bei Bedarf die Prüfung der Mittelherkunft einschließen. Die Kapitaleinzahlung ist oft die erste Transaktion auf dem Konto der Gesellschaft: Die Bank muss verstehen, woher das Geld stammt, bevor sie es annimmt.

Welche Belege genügen für persönliche Ersparnisse?

Kontoauszüge, die den schrittweisen Aufbau der Ersparnisse zeigen, ergänzt um Gehaltsabrechnungen oder Steuerbescheide als Einkommensnachweis. Je höher der Betrag im Verhältnis zum erklärten Einkommen ausfällt, desto genauere Erklärungen und Belege über einen längeren Zeitraum erwartet die Bank von Ihnen.

Kann das Kapital nach der Gründung eingezahlt werden?

Seit dem 2. Juni 2026 können bei einer SARL oder SARL-S Bareinlagen bis zum Mindestkapital innerhalb von 12 Monaten nach der Gründung oder in einer kürzeren satzungsmäßigen Frist eingezahlt werden. Sacheinlagen, Aufgeld und der Teil über 12.000 € bleiben bei der Gründung fällig. Die Mittelherkunft ist bei der Einzahlung nachzuweisen.

Kann ein Darlehen das Kapital finanzieren?

Ja, sofern es dokumentiert ist: unterzeichneter Darlehensvertrag, Identität des Darlehensgebers, Rückzahlungsbedingungen und Zahlungsnachweis. Ist der Darlehensgeber eine Privatperson, kann die Bank zusätzlich nach der Herkunft von dessen eigenen Mitteln fragen. Ein Bankdarlehen lässt sich deutlich einfacher belegen, weil der Darlehensvertrag und die Auszahlung bereits bei der Bank dokumentiert sind.

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