Apostille und Übersetzung ausländischer Dokumente
Veröffentlicht am 10. Oktober 2026 · Aktualisiert am 10. Oktober 2026
Kurz gesagt
Die Apostille für die Unterlagen zur Firmengründung in Luxemburg ist grundsätzlich bei ausländischen öffentlichen Urkunden nötig, etwa einem Führungszeugnis oder einem Handelsregisterauszug aus einem Staat des Haager Übereinkommens vom 5. Oktober 1961. Manche europäische Dokumente sind befreit. Eine beglaubigte Übersetzung kann verlangt werden.
Definition
Die Apostille ist eine Bescheinigung, die von der zuständigen Behörde des Staates angebracht wird, der eine öffentliche Urkunde ausgestellt hat. Sie bestätigt die Echtheit der Unterschrift, des Siegels oder des Stempels und ersetzt die Legalisation in den anderen Vertragsstaaten des Haager Übereinkommens von 1961.
Die wichtigsten Eckdaten
- Übereinkommen
- Den Haag, 5. Oktober 1961
- Führungszeugnis für die Genehmigung
- Weniger als 6 Monate alt
- Abgedeckter Zeitraum
- Wohnsitzstaaten der letzten 10 Jahre
- Luxemburgische elektronische Apostille
- Seit dem 7. Mai 2026
Welche Formalität gilt je nach Herkunftsland?
| Ausstellender Staat | Übliche Formalität |
|---|---|
| Mitgliedstaat der Europäischen Union, für ein Dokument im Anwendungsbereich der Verordnung (EU) 2016/1191 | Befreiung von der Apostille, zum Beispiel bei Personenstandsurkunden oder Auszügen aus dem Strafregister |
| Vertragsstaat des Haager Übereinkommens | Apostille der Behörde des Herkunftslandes |
| Staat außerhalb des Übereinkommens und außerhalb der Europäischen Union | Legalisation, in der Regel durch das Außenministerium des Landes und anschließend durch die Botschaft oder das Konsulat |
Der Empfänger des Dokuments, Notar, Wirtschaftsministerium oder Bank, kann eigene Anforderungen haben. Prüfen Sie diese, bevor Sie die Unterlagen bestellen.
Ausländische Dokumente vorbereiten
- 1
Liste der Unterlagen erstellen
Führungszeugnisse, Registerauszug der beteiligten Gesellschaft, Ausweisdokumente, Qualifikationsnachweise: Wir erstellen die Liste passend zu Ihrer Akte.
businessregistration.lu - 2
Aktuelle Dokumente bestellen
Das für die Niederlassungsgenehmigung verlangte Führungszeugnis muss weniger als 6 Monate alt sein, für jedes Wohnsitzland der letzten 10 Jahre, oder ersatzweise durch eine eidesstattliche Erklärung ersetzt werden.
Gründer - 3
Apostillieren oder legalisieren lassen
Bei der zuständigen Behörde des Staates, der das Dokument ausgestellt hat, nicht in Luxemburg.
Behörde des Herkunftslandes - 4
Bei Bedarf übersetzen lassen
Durch einen beeidigten Übersetzer, wenn das Dokument nicht in einer vom Empfänger akzeptierten Sprache verfasst ist.
Beeidigter Übersetzer - 5
Akte übermitteln
Wir prüfen die Stimmigkeit der Unterlagen vor dem Notartermin und vor der Einreichung beim Ministerium oder beim LBR.
businessregistration.lu
Luxemburg apostilliert nur eigene Urkunden
Guichet.lu stellt klar: Nur im luxemburgischen Hoheitsgebiet ausgestellte öffentliche Urkunden können dort legalisiert oder apostilliert werden. Ein französisches, belgisches oder deutsches Führungszeugnis wird also nicht in Luxemburg apostilliert. Umgekehrt wird ein luxemburgisches Dokument für das Ausland, etwa ein RCS-Auszug, über MyGuichet.lu apostilliert, inzwischen auch in elektronischer Form.
Übersetzungen: Sprachen frühzeitig klären
Die luxemburgischen Behörden arbeiten auf Französisch, auf Deutsch und bei vielen Verfahren auch auf Englisch. Einem Dokument in einer anderen Sprache wird in der Regel eine Übersetzung eines beeidigten Übersetzers beigefügt. Notar, Ministerium und Bank legen jeweils eigene Anforderungen fest: Wir prüfen sie für Ihre Akte, bevor etwas bestellt wird.
Die Fristen hängen vom Herkunftsland ab, nicht von Luxemburg: Ein Führungszeugnis oder eine Apostille kann in manchen Ländern mehrere Wochen dauern. Bestellen Sie sie gleich zu Projektbeginn. Siehe auch die Liste der Unterlagen für die Firmengründung und unsere Seite für Gründer ohne Wohnsitz in Luxemburg.
Nächster Schritt
Ausländische Dokumente in Ihrer Akte?
Nennen Sie uns Ihre Wohnsitzländer: Wir senden Ihnen die Liste der Unterlagen und Formalitäten, die einzuplanen sind.
Häufige Fragen
Wo lasse ich ein ausländisches Führungszeugnis apostillieren?
In dem Land, das es ausgestellt hat, bei der Behörde, die dieses Land für das Haager Übereinkommen bestimmt hat. Luxemburg kann nur öffentliche Urkunden apostillieren, die auf seinem Gebiet ausgestellt wurden. Bei Dokumenten eines anderen EU-Mitgliedstaats prüfen Sie zuerst, ob die Verordnung (EU) 2016/1191 sie von der Apostille befreit.
Muss ein europäisches Führungszeugnis apostilliert werden?
Die Verordnung (EU) 2016/1191 befreit bestimmte öffentliche Urkunden zwischen Mitgliedstaaten von Legalisation und Apostille, darunter Auszüge aus dem Strafregister. Ein von einem anderen Mitgliedstaat ausgestelltes und in Luxemburg vorgelegtes Führungszeugnis ist daher grundsätzlich befreit. Der Empfänger kann dennoch eine Übersetzung verlangen, wenn das Dokument nicht in einer akzeptierten Sprache vorliegt.
Muss ein englisches Dokument übersetzt werden?
Nicht unbedingt. Englisch wird in Luxemburg oft akzeptiert, auch von vielen Notaren und Banken. Die Anforderung hängt vom Empfänger und von der Art des Dokuments ab. Wir prüfen sie vor jeder Bestellung, um eine unnötige Übersetzung oder eine abgelehnte Akte zu vermeiden. Ein Dokument in einer anderen Sprache wird in der Regel von einem beeidigten Übersetzer übersetzt.
Welches Führungszeugnis brauche ich für die Niederlassungsgenehmigung?
Ein Geschäftsführer ohne Wohnsitz in Luxemburg oder mit weniger als 10 Jahren Wohnsitz legt ein Führungszeugnis vor, das weniger als 6 Monate alt ist, aus jedem Staat, in dem er in diesem Zeitraum gewohnt hat, ersatzweise eine eidesstattliche Erklärung. Hinzu kommt der luxemburgische Auszug, Bulletin Nr. 3, der weniger als 6 Monate alt ist.
Wie viel Zeit sollte ich für ausländische Dokumente einplanen?
Das hängt ganz vom Herkunftsland ab: Ausstellung des Führungszeugnisses, Apostille und Übersetzung haben jeweils eigene Fristen. Wir können sie nicht garantieren. Am sichersten bestellen Sie die Unterlagen gleich zu Projektbeginn und beachten dabei ihre Gültigkeitsdauer von 6 Monaten.